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Sehr geehrter Fragesteller,
weder Ihre Tante noch "der Staat" muss Sie davon in Kenntnis setzen, wenn Ihre Großmutter verstorben ist. Anderes könnte gelten, wenn Sie Erbe sein würden. Dies ist aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.
Wenn Sie Ihre Tante nicht kennen, gehe ich davon aus, dass Ihre Tante auch Ihren Wohnort nicht kennt. Daher würde ich zunächst davon ausgehen, dass Ihre Großmutter bzw. Ihre Tante Ihre anteiligen Einnahmen an dem Haus ordnungsgemäß verwaltet und damit keine strafbare Handlung vorliegt.
Raten kann ich Ihnen, zunächst selbst zu überprüfen, ob Ihre Großmutter noch lebt. Dies ist z. Bsp. über das Einwohnermeldeamt möglich. Dann rate ich Ihnen, Einsicht in das Grundbuch Ihres Hauses zu nehmen um die Identität Ihrer Tante festzustellen und dann mit Ihr Kontakt aufzunehmen. Dann können Sie mit Ihrer Tante die Angelegenheit, insbesondere hinsichtlich der Einnahmen durch das Haus, klären.
Sollten sie dazu anwaltliche Hilfe benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei dafür gerne zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird.
Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Rückfrage vom Fragesteller
27.10.2008 | 23:31
Vielen Dank, nur brauche ich da einen Anwalt, ist die Sache nicht eindeutig, was kann mir passieren ?
Nehmen sie mir es nicht übel aber wozu braucht man bei einer klaren Sache einen Anwalt ?
Liegt hier also kein Betrug bzw. Untreue vor ?
Die Anschrift kann meine Tante auch leicht beim Einwohnermeldeamt erfahren, ich sehe hier kein Hindernis, mich zu informieren.
Meine Tante muss doch wissen, dass ihr dieses Haus nicht alleine gehört, das sie ja weiss, dass mein Vater da vorher mit der Schwester zusammen eingetragen war !
Habe ich denn nun ein Anspruch in dieses Grundbuch zu schauen, bzw. beim Einwohnermeldeamt zu erfragen, ob meine Großmutter noch lebt ?
In § 263 StGB steht nun " 1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Wenn meine Tante nun wissentlich die anteilogen Mieten selbst einnimt und mich nicht informiert ist das doch Betrug per Unterlassung oder ?
Ich verstehe nicht, wieso sie hier meinen, dass so ein Verhalten nicht strafbar sein soll !
Immerhin steht in § 263 StGB was von "Unterdrcükung"
Die Unterdruckung des Todes meiner Oma und die dann daraus resultierenden Schäden, die bei mir auftreten können, könnte man doch als Betrug ansehen !
Einsicht im Einwohnermeldeamt kriege ich doch nur über ein berechtigtes Interesse oder ?
Soweit ich weiss, hat mein Oma eine Nutzniessun oder ein Niessbrauch, was wohl im GRundbuch vermerkt wurde !
Reicht dies als berechtigtes Interesse aus ?
Wenn ich also weiss, wo meine Tante lebt und sie dann schreiben würden und sie frage, ob meine Oma noch lebt und ob sie die Mieten kassiert, muss sie mir dann wahrheitsgemäß antworten ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28.10.2008 | 00:04
Sehr geehrter Fragesteller,
1.
Ich habe mich nur als Rechtsanwalt angeboten falls
Sie einen benötigen. Wenn Sie die Angelegenheit selbst klären wollen, steht Ihnen das selbstverständlich frei. Ob die Sache eindeutig ist, kann aufgrund Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilt werden.
2.
Eine strafbare Handlung liegt deshalb nicht vor, da Ihre Tante nicht verpflichtet ist, Sie zu suchen, wenn Sie möglicherweise Ansprüche gegen Ihre Tante haben. Wenn es für Ihre Tante so leicht sein sollte, Ihre Adresse zu ermitteln, sollte Sie Ihrerseits dies, wie oben beschrieben, selbst tun. Insbesondere deshalb, da jeder für seine finanziellen Angelegenheiten selbst verantwortlich ist und nicht der Schuldner.
3.
Als Eigentümer haben Sie einen Anspruch, das Grundbuch einzusehen. Auskunft beim Einwohnermeldeamt könne sie einholen, da Sie durch den Nießbrauch ein berechtigtes Interesse an der Information vorweisen können.
4.
Ihre Tante ist Ihnen gegenüber nicht zu Auskunft über Ihre Großmutter verpflichtet. Hinsichtlich der Auskunft über die Mieteinnahmen besteht grundsätzlich ein Auskunftspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -