Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Was kann ich tun ?"
Einfachste Lösung wäre sicher das Gespräch mit den beteiligten Personen. Allerdings dürfte dieser Weg aufgrund des fehlenden Kontakts und der Distanzierung von Ihrer Tochter ausscheiden.
Eine Strafanzeige würde diese Distanz wohl nur noch vergrößern und zudem nicht zielführend sein. Denn Sie schildern hier Dinge, die Ihnen nur vom Hörensagen bekannt sind. Ob die Umstände des geplanten Hauskaufs tatsächlich eine strafrechtliche Relevanz haben, ist nach Ihrer Schilderung eher zweifelhaft. Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, ob Sie unter Schilderung des genauen Sachverhalts dennoch eine Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte erstatten wollen.
Daher erscheint einzig und allein die Anregung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung den von Ihnen beabsichtigten Schutz Ihrer Tochter zu gewährleisten. Zuständig für den die Anregung ist die für den Wohnbezirk Ihrer Tochter verantwortliche Betreuungsabteilung des Amtsgerichts. Das Gericht wird anhand Ihrer Angaben prüfen, ob die die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sinnvoll ist.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.