Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Haben Sie Der Plattform die Möglichkeit der Ersatzbuchung gegeben? Auch wenn diese nicht erreichbar waren, so mussten Sie dort erstmal (auch schriftlich) versuchen, denen eine Chance zu geben - Da Sie eine Schadensminderungspflicht haben, wäre wichtig, ob Sie versucht haben, das günstigste Angebot rauszusuchen.
Wenn Sie das nachweisen können, so könnte die Chance gut stehen, die Differenz ersetzt bekommen!
Bitte tragen Sie weiter vor!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht