Sehr geehrte(r) Ratsuchernde(r),
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage.
Zu klären ist hier, ob die von Ihnen beschriebenen aufgetretenen Probleme Mängel im Sinne des BGB darstellen und gegen wen eventuelle daraus resultierende Ansprüche zu richten sind.
Emissionen, wie von Ihnen beschrieben, dürften Sie grundsätzlich im Rahmen einer Reklamation in einer prozentualen Minderung des Preises (grundsätzlich 10- 40 %) berechtigen. Inwieweit die ausgefallenen Saunen einen Grund darstellen, hängt davon ab, ob diese eine Angebotserweiterung darstellten und/oder damit Ihre Möglichkeit, die Wellnessanwendungen zu nutzen eingeschränkt war.
Das Hotel beruft sich nach Ihren Angaben (leider nur ein Auszug, der den Kontext nicht wiedergibt)nun darauf, Sie hätten über einen Reiseveranstalter gebucht, womit eine Haftung dessen und eine Anwendung des Reiserechtes in Frage kommt.
Dies ist hier mehr als fraglich-Reiseveranstalter ist, wer nicht nur als Reisevermittler oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet, so z.B. Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten oder Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Pauschalreisen. Es ist anzunehmen, dass die Berliner Sparkasse nur Werbepartner oder möglicherweise Reisevermittler war.
Um eine genauere Einschätzung der rechtlichen Beziehungen aller Beteiligten zu geben, müssten die Unterlagen dazu eingesehen werden. Aber auch die Tatsache, dass Sie beim Hotel selbst buchten, deutet darauf hin, dass das Hotel der eigentliche Leistungserbringer ist, gegen den Sie Ihre Ansprüche zu richten haben. Es waren zwar mehrere Leistungen zusammengefasst, jedoch alle waren Hotel intern und Hauptleistung war wohl dabei die Übernachtung.
So dass letztlich noch die Konditionen des Hotels (AGB etc.) interessant wären, inwieweit diese Mängelansprüche, Schadensersatz o.ä. regeln.
Vorbehaltlich, dass keine anderen Umstände, wie von Ihnen beschrieben, hinzukommen, stellen Sie sich auf den Standpunkt, dass das Hotel Ihr Vertragspartner und Leistungsträger der Reise ist, Mängel offensichtlich vorlagen, diese von Ihnen reklamiert wurden und zumindest eine Teilerstattung damit gerechtfertigt ist.
Da diese Beratung jedoch nur anhand eines kurzen Auszuges aller Unterlagen stattfinden kann, empfehle ich Ihnen, einen Kollegen von Ort aufzusuchen, der Ihnen anhand Ihrer Unterlagen eine umfassende Einschätzung geben kann.
Weiterhin muss ich Sie darauf hinweisen, dass, sollte doch eine Reiseveranstaltereigenschaft bei einer Partei vorliegen, Ansprüche gegen diesen generell 1 Monat nach dem Datum des Tages der Reiserückkehr geltend gemacht werden müssen. Maßgeblich ist dann nicht der Tag an dem Sie tatsächlich von ihrer Reise zurückkehren, sondern der Rückreisetag, der in Ihren Reiseunterlagen als solcher bezeichnet ist. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss Ihre Reklamation beim Reiseveranstalter eingegangen sein!
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen dieser Beratung eine erste Orientierung in der Angelegenheit geben konnte und stehe Ihnen selbstvertsändlich noch im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Hübsch, Rechtsanwältin
mailto@rechtsanwaeltin-huebsch.de
Ich bitte noch folgendes zu beachten:
Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.
Diese Antwort ist vom 08.03.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Meine Buchungsunterlagen sehen wie folgt aus:
Bestätigung per EMail durch das Hotel (Zentralverkauf mit Sitz in Hamburg, da das Hotel einer Kette angehört) direkt
Zimmer-Kategorie: DZ (Buchung via Forum Aktuell/Berliner Sparkasse)
Leistungen:Arrangement "Winterromantik Spezial" (bitte zahlen Sie vor Ort mit Ihrer Kreditkarte der Berliner Sparkasse)
Ist daraus zu ersehen, ob es sich hierbei bei der Sparkasse um einen Reiseveranstalter handelt?
Wenn die Buchung über einen Dritten, hier "Forum Aktuell/Berliner Sparkasse geht", könnte dies tatsächlich der Fall sein. Natürlich sollte das für Sie offengelegt werden, so dass Sie erfragen sollten, wenn nicht sowieso im Brief erwähnt, wer nach Ansicht des Hotels der Reiseveranstalter ist. Sie haben insoweit einen Anspruch auf Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Hübsch, Rechtsanwältin