Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Wie Sie selbst schreiben, scheint in Ihrem Vertrag dieser Fall nicht geregelt zu sein.
Nachdem Sie die HP offenbar auf den Server des Kunden übertragen haben stellt sich natürlich die Frage, wer welche Rechte hat. Hier spricht zumindest einiges dafür, dass das Werk an den Kunden übertragen werden sollte.
Daher kann ich Ihnen von einem (letztendlich unberechtigten) Zugriff auf einen fremden Server aus anwaltlicher Vorsicht nur abraten. Dies zumal Sie außer der Genugtuung keinen Vorteil daraus erhalten.
U.U. könnten Sie sich durch diesen Eingriff, da nach summarischer Prüfung potentiell rechtswidrig – Schadenersatzpflichtig machen.
Grundsätzlich gibt es keine Einwendungen gegen den Vollstreckungsbescheid mehr. Sollten Sie aber daraus vollstrecken, könnten neue Umstände, die den Anspruch betreffen, im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) noch geltend gemacht werden. Dann wäre eine Vollstreckung nicht mehr möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt