Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn nicht ausdrücklich vertraglich eine Archivierungspflicht nach Auftragserfüllung vereinbart wurde, haben Sie bei auftragsgemäßer Ablieferung der Daten an den vom Auftraggeber benannten Provider den Auftrag erfüllt und waren nicht verpflichtet, die Daten zusätzlich weiter zu speichern.
Die Verantwortung ging damit auf den Kunden bzw. auf den von ihm beauftragten Provider über, der ggf. für fehlende Datensicherung haften muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen