Sehr geehrter Fragesteller,
wenn der Stromzähler in Ordnung und ich nehme an auch noch geeicht ist, kann ich kein Kürzungsrecht der Mieter erkennen. Voraussetzung ist aber, dass die Vorheizung notwendig ist, damit sie den Mietern legionellenfreies Wasser zur Verfügung stellen können. Wenn dies auch anderweitig und zu geringeren Kosten möglich ist, etwa durch regelmäßige Untersuchungen des Wassers nebst Gabe von Chemikalien o. ä., könnte man hier einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu rügen in Bezug auf die Kosten der Warmwasserbereitung.
Da nach Ihrer Mitteilung der Anstieg des Stromverbrauches aber auch nicht durch die Vorheizung erklärt werden kann und es auch keinen anderen Grund gibt wie etwa eine Leitung in eine weitere Wohnung, die zuvor nicht benutzt war, können die Mieter nicht von Ihnen verlangen, dass die Stromkosten übernehmen, die den Verbrauch von 2018 übersteigen. Möglicherweise haben die Mieter hier auch ein energieintensives Gerät wie eine Tiefkühltruhe angeschafft oder waren wegen einer Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Ähnliches über Monate hinweg viel zu Hause.
Mit freundlichen Grüßen