Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal alles Gute für Ihren Mann.
Die TK muss unter den nachfolgenden Voraussetzungen mehr als üblich dazuzahlen:
1. Vorliegen einer chronischen Erkrankung,diese liegt vor,wenn Ihr
Mann ein volles Zeijahr bislang mindestens eimal im Vierteljahr ärztlich behandelt wurde.
2.sowie,jeweils alternativ:
-Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen II und /oder II-
- oder Minderung der Erwerbstätigkeit ab 60 % aufgrund der chronischen Erkrankung-
- oder kontinuierliche ärztliche Versorgung,ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine
lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
eine Verminderung der Lebenserwartung oder
eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität auf Grund dieser(chronischen)Erkrankung zu erwarten ist.
Sie müssen die entsprechende Befreiung von Zuzahlungen für Ihren erkrankten Mann bei der TK beantragen und die jeweiligen Nachweise vorlegen.
Am besten rufen Sie die TK an und fragen bitte nach ,ob es hierfür(wovon ich ausgehe)Vordrucke gibt,auf denen auch stehen dürfte,was im einzelnen an Belegen für die schwerwiegende chronische Erkrankung vorzulegen ist.
MIt freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 21.01.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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