Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine solche Aussage kann nicht pauschal getroffen werden, da es auch auf andere Faktoren ankommt, die Schmerzensgelderhöhend wirken. Alter, Beruf, Häufigkeit der Arztbesuche, evtl. Wechselwirkung mit anderen Krankheiten, Genesungsverlauf, Dauerschäden, Erforderlichkeit einer oder mehreren Operationen.
In der hirzu vorhandenen Rechtsprechung werden sehr viele Einzelfallbesonderheiten eingestellt, weshalb die von den Gerichten festgestellte Höhe des Schmerzensgeldes nicht uneigenschränkt übertragbar ist.
Daher kann ich Ihnen lediglich ungefähre Richtwerte liefern.
- Fraktur einer Rippe ca. 300 €
- Hüftprellung ca. 200 €
- angebrochene Lendenwirbel 1000-1500 €
Diese Werte können allerdings auch höher ausfallen. Anhand der gelieferten Informationen ist eine zuverlässige Ermittling der Werte nicht möglich. Hierzu wird der Verlauf der gesamten Genesung benötigt. Von der Zitierung der Gerichtsentscheidungen musste ich leider absehen, da viele wie bereits oben erwähnt, sehr auf den Einzelfall eingehen weshalb die Bezifferung Sie nur verwirren dürfte.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen