Sehr geehrter Herr Fragesteller,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage im Rahmen der Erstberatung wie folgt, wobei ich darauf hinweise, dass sich bei weggelassenen oder zusätzlichen Informationen eine andere rechtliche Beurteilung ergeben kann.
Pauschale Richtsätze für Schmerzensgeld für bestimmte Verletzungen gibt es - leider - nicht. Selbst bei ähnlich gelagerten Fällen entscheiden deutsche Gerichte nicht einheitlich. Die von mir genannten Beträge sind lediglich eine erste grobe Einschätzung zu Ihrer Orientierung. Begleitumstände des Unfalls wie z.B. eine fehlerhaft eingestellte Kopfstütze, ein veraltetes Anschnallsystem müssten berücksichtigt werden, und natürlich generell, ob ein Mitverschulden vorliegt und wie hoch dies anzusetzen ist. Es kommt auch auf die Beweisbarkeit von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen an bzw. auf die Wahrscheinlichkeit (Sicherheit?) einer Folgeerkrankung.
Unter diesen Voraussetzungen schätze ich für Person 1 ein angemessenes Schmerzensgeld auf 1.600 bis 4.500 €; für Person 2 auf 400 bis 500 €.
Heben Sie alle Unterlagen, Atteste, Krankschreibungen usw. sorgfältig auf, weil Sie diese bei der Versicherung einreichen müssen. Soweit Sie sich auf mündliche Aussagen eines Arztes beziehen wollen, besorgen Sie sich auch das in Schriftform. Gleiches gilt für die von Ihnen angesprochenen anhaltenden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen auch nach der Krankschreibung: Besorgen Sie sich dafür Atteste.
Für den Fall einer Auseinandersetzung mit der Versicherung stehe ich Ihnen im Rahmen einer Mandatierung gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Susanne Kristen
- Rechtsanwältin -