Hemmung Verjährung
30.12.2018 20:44
| Preis:
69,00 € |
Beantwortet von
00:09
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15. Oktober hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall
am 16. Oktober informierte ich die Versicherung
am 19. Oktober bekam ich einen Brief mit der Schadennummer
am 14. November erhielt ich das Sachverständigengutachten
am 16. November schrieb ich der Versicherung das ich vorerst auf Totalschadenbasis abrechnen möchte
am 22. November erhielt ich eine Überweisung der Versicherung
am 8. Dezember schrieb ich der Versicherung das ich die Kosten für Bergung und Fahrten zu Ärzten und Physiotherapeuten ersetzt haben möchte
am 15.Dezember erhielt ich einen Brief, die Versicherung hatte eine Rückfrage zu den Fahrtkosten
am 16. Dezember stellte ich den Anspruch auf Schmerzensgeld
am 20. Dezember erhielt ich einen Brief mit der Bitte um Entbindung meines Arztes von der Schweigepflicht
am 28. Dezember erhielt ich einen Brief das die Versicherung den Arztbericht abwartet
am 22. Januar erhielt ich eine Zahlung über die von mir am 8. Dezember beantragten Fahrtkosten
Aufgrund einer Krankheit übergab ich den Fall im Sommer 2016 einem Anwalt, der wurde ebenfalls krank, sein Vertreter war etwas überfordert. Die Sache schlief meiner Seits etwas ein. Den Anwalt habe ich die letzten 2 Wochen versucht zu erreichen, leider keine Rückmeldung bekommen.
Meine Frage ist jetzt.
Der Anspruch auf noch ausstehende Zahlungen würde ja morgen am 31.12.18 verjähren.
Wie mir in einer anderen Frage mitgeteilt wurde, gibt es die Möglichkeit das die Verjährung durch Verhandlungen gehemmt wird.
Ist also davon auszugehen das meine Korrespondenz von mindestens 2,5 Monaten, von Oktober bis Dezember, wo aktiver beidseitiger Schriftverkehr stattfand, an die Verjährungsfrist hinten angehängt wird, oder müsste ich morgen noch einen Mahnbescheid beantragen um die Verjährung ganz sicher zu hemmen.
Der Anwalt schrieb ebenfalls einen Brief mit Anspruch auf Schmerzensgeld, leider habe ich nicht erfahren was die Versicherung geantwortet hat, deswegen betrachte ich jetzt nur meine "Verhandlungen".
Und in dem Mahnbescheid müsste ich ja alle Ansprüche ausrechnen. Und die Summe einschließlich z.B. Nutzungsausfall angeben, diesen hat aber noch niemand bei der Versicherung beantragt. Geht das Überhaupt, da die Versicherung ja davon noch keine Info hatte.
Mir wäre es lieber die Ansprüche jetzt komplett zu betiteln und der Versicherung zu melden und wenn dann die Verjährungsfrist in z.B. 2 Monaten abläuft rechtzeitig einen Mahnbescheid zur Fristverlängerung zu beantragen sollte die Sache bis dahin nicht erledigt sein. Aber natürlich nur wenn das mit den Verhandlungen nach
§203 BGB ganz sicher klappt.
Vielen Dank im voraus und einen guten Rutsch ins neue Jahr.