Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Problem besteht darin, daß Sie mit der Vormieterin keine eindeutige Regelung zum Kaufpreis getroffen haben. Es blieb dabei insbesondere unklar, ob der aktuelle Tagespreis oder der seinerzeit bezahlte Preis zugrunde zu legen ist. Wenn keine eindeutige Regelung getroffen wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln, was gewollt war.
Für den im Oktober 2008 gezahlten Preis spricht, daß die Vormieterin Ihnen die Rechnung zumailen wollte. Daraus ergibt sich ihr Wille, den damit gezahlten Preis zu erhalten. Für den jetzt aktuellen Tagespreis spricht, daß Sie erklärt haben, daß Sie den Tagespreis bezahlen möchten und hierauf kein Widerspruch erfolgte.
Wie ein Richter diese Unklarheiten beurteilen würde, ist nicht abschätzbar. Daher empfehle ich Ihnen, mit der Vormieterin eine einvernehmliche Regelung - möglicherweise in der Mitte zwischen beiden Preisen - zu finden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -