Sehr geehrte Ratsuchende,
Vielen Dank für Ihr Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Zu klären ist zunächst, wie hier die Abrechnung erfolgt. Grds. ist nicht ersichtlich, weshalb diese nicht zwingend nach der Heizkostenverordnung erfolgen sollte, so dass regelmäßig 30-50 % der Heizkosten auch nach der Fläche umgelegt werden, so dass die Nachbarn, selbst wenn sie ausschließlich mit Holz heizen, ihren Beitrag zu den Kosten der Ölheizung liefern müssten.
Tatsächlich sind es in derartigen Fällen dann oft die anderen, die sich beschweren, dass sich niemand an ihren Kosten für das Brennholz beteiligt.
Denn wenn nach der HeizKV abgerechnet (und korrekt abgelesen) wird, ist nicht davon auszugehen, dass Sie hier benachteiligt werden. Im Gegenteil müsste danach ein Verzicht der Nachbarn auf Holz zu deutlich höheren Ölkosten insgesamt und damit auch bei Ihnen zu noch höheren Kosten führen.
Sollte allerdings nicht nach der HeizKV abgerechnet werden, wäre die vorrangig zu klären, da eine andere Abrechnung in aller Regel unzulässig sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Vielen Dank für die Antwort. Ja, die Heizkosten werden anhand von Zählerablesungen berechnet. Früher haben auch beide Parteien ungefähr gleiche Verbräuche und Anteile gehabt. Die neuen Mieter (Einzug vor etwa 3 Jahren) geben nun 'an Eides statt' an, dass sie nur mit dem vorhandenen Holzofen heizen. Komisch ist nur, dass in den ganzen Jahren keine Holzlieferung stattfand und es bisher kein einziges Mal im Winter nach verbranntem Holz gerochen hat. Letztendlich müssen wir uns auf dieses 'an Eides statt' verlassen. Da durch die Holzheizung die Heizungszähler so gering sind, macht unser Anteil natürlich (wir haben keinen Holzofen oder andere Alternative) den allergrößten Teil der Heizrechnung aus. Allerdings ist ja die Heizung ursprünglich für die beiden Haushälften gedacht gewesen und wir müssen aktuell somit das gesamte Heizwasservolumen (es macht ja einen großen Unterschied, ob die Wassermenge für ein Haus oder für zwei Häuser gedacht ist) zu geschätzten 90% alleine tragen. Daher unsere Frage, ob dieses Abwälzen der großen Kosten so rechtens ist, nur weil die Nachbarn (für die die Heizung ja eigentlich auch gedacht ist) sich da herausnehmen und anders heizen. Was wir eben nicht können.
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie schreiben, dass die Heizkosten anhand von Zählerablesungen erfolgen, gehe ich aber trotzdem davon aus, dass die anderen Mieter eben auch anteilig an den Heiz- und Warmwasserkosten mit 30-50 % der Wohnfläche beteiligt werden.
Ich kann natürlich von hier aus nicht beurteilen, ob die Angaben Ihrer Nachbarn richtig sind und ob dort alles mit rechten Dingen läuft. Aber für eine erste Überprüfung sollte sich ja insbesondere durch einen Vergleich mit den Heizkostenabrechnungen der Jahre mit den Vormietern ersehen lassen, ob dies grob plausibel ist.
Im Übrigen sollten Sie auch prüfen, inwiefern sich die Tatsache, dass Sie letztlich fast 90 % der Kosten tragen, tatsächlich im Verhältnis auswirkt. Denn wenn dadurch der Gesamtölverbrauch erheblich geringer ist, muss ich das ja nicht zwingend negativ für Sie auswirken (aufpassen sollte man aufgrund der stark gestiegenen Ölkosten, dass man sich nicht von den Kosten an sich blenden lässt, sondern die Entwicklung und eine etwaige Mehrbelastung anhand der Verbräuche betrachtet).
Zu Prüfen wäre dann m.E. Allenfalls, ob ein Anspruch darauf bestehen könnte, eine Abrechnung ggf. von einem ggf. bisherigen Verhältnis 70:30 (Verbrauch:Wohnfläche) auf 50:50 zu ändern.
Im Ergebnis sehe ich, ohne jetzt die genauen Zahlen und Umstände zu kennen, aber kaum Aussichten, hier eine Beteiligung der Nachbarn o.ä. zu erzwingen. Dies gilt umso mehr, als dass Sie beide Mieter und nicht Eigentümer sind und letztlich eine entsprechende Verteilung vertraglich vereinbart wurde. Hier gibt es immer Abrechnungen, die dem tatsächlichen Verbrauch am Ende nicht Rechnung tragen (so wird der Kaltwasserverbrauch oft durchs ganze Haus nach Personen o.ä. geteilt, obwohl der eine täglich badet und aufwendg kocht, während der andere bei der Arbeit duscht und auswärts isst). Überprüfen würde ich die tatsächlichen Verbrauchszahlen mit denen vor dem Einzug, um zu prüfen, ob das tatsächlich alles seine Richtigkeit haben kann. Im Übrigen schätze ich die Aussichten, hier tatsächlich eine Änderung zu erreichen, leider als schlecht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt