Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner Ansicht können Sie das Ehefähigkeitszeugnis nicht umgehen, es ist tatsächlich für die Eheschließung in Griechenland zwingend erforderlich. Zweck der Bescheinigung ist es zu bestätigen, dass bei einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen einer eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes (also Deutschland) keine Ehehindernisse entgegenstehen, vor allem also kein Mangel der Ehefähigkeit wie Minderjährigkeit oder eine bereits geschlossene Ehe (Bedingung der Ledigkeit). Griechenland gehört dem Übereinkommen über die Ausstellung und Anerkennung von Ehefähigkeitszeugnissen an.
Deshalb verlangt Griechenland ausdrücklich ein solches Ehefähigkeitszeugnis, d. h. eine bloße Ledigkeitsbescheinigung reicht gerade nicht aus. Diese könnten Sie pro forma von der Meldebehörde Ihres ehemaligen Wohnortes erhalten, aber das griechische Standesamt würde Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und wegen der o. g. internationalen Übereinkunft nicht anerkennen. Abgesehen davon würde auch diese Bescheinigung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Innerhalb einer Woche ist da wohl nichts zu machen, leider! Auch die Möglichkeit einer Eheschließung in einem deutschen Generalkonsulat ist ausgeschlossen, weil der deutsche Staat eine solche für seine eigenen Staatsbürger nicht anerkennt.
Ich bedaure, Ihnen da nichts Positives sagen zu können. Freundliche Grüße!