Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Heirat mit dem Touristenvisum ist grundsätzlich möglich, allerdings muss in der Regel die Ausländerin aus dem Bundesgebiet ausreisen und ein Antrag auf nationales Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
stellen. Der Antrag könnte auch nach der Hochzeit bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort gestellt werden, dies setzt allerdings voraus, dass alle anderen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllt sind. Insbesondere der Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse anhand des A1-Zertifikats vom Goethe Institut oder telc GmbH. Bei einer Heirat mit dem Touristenvisum laufen Sie die Gefahr, dass das Visum Ihrer Frau nachträglich aufgrund falscher Angaben über den Zweck des Aufenthaltes annuliert wird und sie zunächst verpflichtet ist, das Bundesgebiet zu verlassen.
Ein Heiratsvisum ebnet den Weg für einen fließendenderen Ablauf. Dieses ermöglicht auch ohne weiteres den Antrag auf Aufenthaltstitel unmittelbar nach der Hochzeit im Inland. Die Dauer der Erteilung eines Heiratsvisums kann sehr unterschiedlich sein, da hierbei Ihre Einkommensverhältnisse zum Zweck der Einholung einer Verpflichtungserklärung geprüft werden. Aufgrund des Altersunterschieds, werden Sie höchstwahrscheinlich zu der Ausländerbehörde am Ihren Wohnort und Ihre Freundin zu der Deutschen Botschaft in Russland vorgeladen. Dort wird man Sie getrennt über einander befragen um sicher zu stellen, dass die Hochzeit nicht lediglich als Vorwand für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland benutzt wird. Das Verfahren könnte zwischen 12 und 15 Wochen dauern.
Alternativ können Sie in Russland heiraten oder in Dänemark. Beides ist unbürokratischer als im Bundesgebiet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 09.02.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Vielen Dank für Ihre gute Erklärung. Wir werden wohl einfach mit dem Turisten Visum heiraten, da meine Freundin sowieso öfter zu ihren Eltern nach Russland fährt und uns es eigentlich nicht eilt, das Sie komplett in Deutschland lebt. So wie ich das vertanden habe, habe ich dann weniger Bürokradie.
Werter Fragesteller,
das können Sie natürlich tun. Allerdings haben Sie meine Antwort nicht ganz richtig verstanden, gerade die Heirat in Deutschland bedeutet mehr Bürokratie. Der unbürokratischste Weg ist zur Zeit eine Heirat in Dänemark. Es gibt mitlerweile Firmen, die sich legal um die Beschaffung von nötigen Unterlagen und Terminsvereinbarung im dänischen Standesamt kümmern. Wenn Ihre Freundin allerdings öfter im Bundesgebiet ist, spricht nichts gegen eine Heirat hier. Beachten Sie aber, dass für den Aufenthaltstitel der A1-Zertifikat erforderlich ist.
viele Grüße
RA Stadnik