Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Nach der Eheschließung ist Ihr Freund Familienangehöriger gemäß § 3 I FreizügG/EU eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers nach § 2 II Nr. FreizügG/EU. Er hat dann ebenso wie Sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt.
Die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ergibt sich aus § 29 V AufenthG
i.V.m. § 11 I 5 AufenthG
, da man sich auf das Aufenthaltsgesetz berufen kann sofern dieses eine günstigere Regelung bereit hält. Darüber hinaus kann er als ausländischer Hochschulabsolvent eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit beantragen, wenn ein geeignetes Arbeitsangebot vorliegt. Eine Vorrangprüfung findet dann nicht mehr statt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
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Diese Antwort ist vom 11.06.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
11.06.2008 | 13:27
Vielen Dank für Ihre Antwort,
also er kann hier bleiben aber eine Aufenhaltserlaubnis kriegt er nur wenn er ein Arbeitsangebot vorliegt.
In den Zeitraum zwischen sein Studiumabschluss und das passende Arbeitsangebot benötigt er doch ein Visum. Aber das wird auf Grund der Heirat kein Problem sein. Stimmt es?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11.06.2008 | 20:19
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Nach der Eheschließung bekommt Ihr Freund eine Aufenthaltserlaubnis -EU. Die Arbeitsgenehmigung kann er von Ihnen ableiten. Nach dem Abschluss des Studiums kann er auch unabhängig von Ihnen eine Arbeitsgenehmigung bekommen, sofern ein passendes Stellenangebot vorliegt. Die Eheschließung sollte stattfinden solange die bestehende Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.