Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Hinblick auf den afghanischen Pass müsste man in der Tat jedenfalls zunächst versuchen, bei der afghanischen Botschaft in Deutschland beziehungsweise einem afghanischen Konsulat in Deutschland (auf legalem, regulärem Weg) einen Pass zu beantragen, auch wenn das gegebenenfalls gar nicht oder kaum von Erfolg gekrönt sein wird.
Dieses kann durchaus verlangt werden. Scheitern aber alle zumutbaren Bemühungen beziehungsweise ist ein solcher Zeitablauf erreicht (über sechs Monate), der das unzumutbar macht, länger zuzuwarten, dann kann davon ausgegangen werden, dass unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten kein Pass erlangt werden kann und dann muss das Gericht eine andere Möglichkeit gewähren.
Da gibt es dann auch zum Beispiel die Ausstellung eines Ersatzausweispapiers durch deutsche Behörden etc.
In der Tat sollte auch das OLG wissen, dass eine legale Beschaffung nicht ohne weiteres möglich ist und im Hinblick auf Afghanistan doch deutliche Schwierigkeiten bestehen, an ein Pass zu kommen und den zu beantragen.
Eine andere Möglichkeit wäre in der Tat, dass er sich den abgelaufenen Pass schicken lässt, was mit dem OLG besprochen werden sollte. Wenn der noch nicht derart lange abgelaufen ist, ginge dieses nach meiner erfahrung durchaus.
Durch die oben genannten Möglichkeiten sollte eine Verheiratung beim Standesamt möglich sein oder eben eine Anerkennung der Hochzeit.
Zwar obliegt es in der Tat auch dem Standesamt neben dem OLG Hamm, hier bei Ausländerehesachen tätig zu werden, aber da gibt es eben eine Dienstaufsichtsbehörde beziehungsweise einen Dienstvorgesetzten oder eben die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine rechtswidrige Entscheidung des Standesamtes vorzugehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen