Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auf alle Fälle müssen Sie sofort zu einem Anwalt - ob in Australien oder Deutschland und prüfen lassen, was Sie unterschrieben haben - war es die bloße Scheidung oder haben Sie auch Folgesachen mit geregelt - dann kann man sagen, ob Sie noch etwas geltend machen können! Örtlich zuständig ist scheinbar derzeit nach Paragraph 122 Nr. 5 FamFG das Gericht des Antragstellers - dies haben Sie wohl hingenommen - vorrangig wäre aber nach Nr. 4 das Gericht an Ihrem derzeitigen Wohnort gewesen! Prüfen sie daher auch, ob die Scheidung schon rechtskräftig ist oder Sie die Zuständigkeit noch rügen können.
Mehr kann derzeit Ihnen nicht geholfen werden, obiges müssen sie erst ermitteln!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
14.04.2019 | 14:29
Meine Frage ist damit aber null beantwortet... klar muss ich zum Anwalt deswegen habe ich hier bei einem Anwalt um rat gefragt.. meine Frage war. Wenn mein Mann in Amerika die Scheidung vollzogen hat und ich auch die Papiere unterschrieben habe und die englischen scheidungspapiere erhalten habe, bin ich dann auch in Deutschland offiziell geschieden oder nicht? Wo gehe ich mit diesen Papieren hin um auch in Deutschland geschieden zu sein.
Oder muss ich mich nochmal sich in Deutschland scheiden lassen??und ja er sagt die Scheidung ist laut seinem Anwalt ,,finalized‘‘
Ich kann hier in Australien nicht zum Anwalt weil ich in outback wohne und ich mir das auch überhaupt nicht leisten kann.
Die andere frage war: kann ich nach der Scheidung trotzdem noch zum Anwalt und meine Sachen zurückverlangen? Die sind ja schließlich gestohlen.
Ich hoffe ich bekomme eine verständliche Antwort... tut mir leid ihre Antwort hat mir leider nicht weiter geholfen und ich bin ziemlich verzweifelt.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
14.04.2019 | 20:54
Ihre Kritik ziehe ich mir nicht an - wenn Sie alles so oberflächlich behandeln, dann verwundert nicht Ihre Lage! Anhand aller Ihrer Informationen habe ich Ihnen eine Antwort gegeben, soweit das eben möglich war.
Nochmal: Sie müssen zu einem Anwalt vor Ort, dem Sie Ihre Papiere vorlegen. Wenn Sie hier eine konkrete Antwort erwarten, hätten Sie ebenfalls hier die Möglichkeit gehabt, Ihre Papiere hochzuladen, es aber nicht genutzt. Somit kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, was Sie unterschrieben haben.
Ich habe Ihnen gesagt dass die örtliche Zuständigkeit falsch war, das ist jetzt aber auch nicht mehr abänderbar, wenn Sie schreiben, es sei finalized. Ob der Anwalt aber hiermit recht hat, kann ich ebenfalls nicht überprüfen.
Diese Scheidung kann in Deutschland per Antrag anerkannt werden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt wieder in Deutschland ist. Solange sind Sie in Deutschland nicht geschieden.
Die Folgesachen betrifft das aber nicht, wenn diese geregelt wurden. Dabei geht es nur um den Ehebund. Haben Sie etwas geregelt mit der Scheidung, können Sie nur zivilrechtlich oder strafrechtlich vorgehen, dann gibt es keine Möglichkeit familienrechtlich mehr. Das müssen Sie eben prüfen lassen oder selber nachlesen, ob hierzu etwas geregelt wurde.
Ggf. können Sie auch in Australien etwas regeln, das kann aber nur de Kollege vor Ort regeln.