Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen wie bei einer Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll zu fertigen und dies systematisch nach den Zimmern aufteilen und dabei evtl. Mängel notieren. Ebenso sollten die Zählerstände (Strom, Gas, Wasser etc.) abgelesen und im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Ebenso sollten Sie sich bestätigen lassen, dass Sie alle Schlüssel erhalten haben.
In wieweit eine Haftung für evtl. Mängel den Verkäufer trifft, ergibt sich in der Regel aus dem notariellen Kaufvertrag.
Sofern ein Dritter die Übergabe vornehmen soll, dann lassen Sie sich die Bevollmächtigung nachweisen.
Für den Fall, dass der Verkäufer das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben will, so nehmen Sie zur Übergabe für einen evtl. späteren notwendigen Nachweis einen objektiven Zeugen mit zur Übergabe. Dieser sollte dann als Zeuge auf dem Übergabeprotokoll unterschreiben (mit Datum und auch Uhrzeit).
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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