Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.
Die Hausübergabe hat grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer stattzufinden und insb. Wirkung für diese beiden. Natürlich kann der Verkäufer andere bevollmächtigen, auch den Immobilienmakler. Die Bevollmächtigung sollten Sie sich im Vorfeld nachweisen lassen.
Vor, spätestens bei der Übergabe sollte eine genaue Prüfung erfolgen, ob irgendwelche Mängel vorliegen. Neben einer Sichtprüfung sollten alle möglichen Funktionen getestet werden (Wasser, Heizung, Warmwasser, Licht, Steckdosen, Funktion möglicher Einrichtungsgegenstände etc.).
Es ist ein Übergabeprotokoll zu fertigen, in dem solche aufgeführt werden.
In dem ist aber auch aufzuführen, was tatsächlich übergeben wird (Schlüssel, Grundriss/Baupläne, Unterlagen Heizungsanlage, Unterlagen über Einrichtungsgegenstände z.B. wegen Garantieansprüchen etc). Es empfiehlt sich zugleich festzuhalten, was noch fehlt und wann insoweit die weitere Übergabe erfolgt.
Das Protokoll ist von dem Beteiligten zu unterschreiben. Jeder erhält eine Ausfertigung.
Nehmen Sie sich Zeit und seien Sie sorgfältig. Lassen Sie sich weder durch die Euphorie über das neue Eigenheim noch andere Faktoren (z.B. Zeitdruck) aus dem Konzept bringen. Erst Recht sollten Sie sich auf mündliche Nebenabreden einlassen. Auch empfiehlt es sich, den Termin nicht alleine wahrzunehmen. Zum Einen sehen vier Augen mehr als zwei. Zum Anderen haben Sie einen potentiellen Zeugen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Dazu dient das vorliegende Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.