Hausratversicherung zahlt Wasserschaden nicht
25.09.2006 21:43
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Kugler
Hallo,
meine Versicherung weigert sich einen entstandenen Wasserschaden zu begleichen.
Im Prinzip geht es darum, dass der Heizungsverteiler durchgerostet ist und somit Wasser in die Betondecke gelangte. Die Decke wurde aufgebrochen und der Heizungsverteiler wieder ersetzt. Die Versicherung weigert sich nun zu zahlen, da in dem Vertrag folgende Klausel steht (§7 der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88)):
*Armaturen, Boiler und ähnliche Teils sind nur gegen Frost gesichert".
Hier mal die Antwort, die ich geschrieben habe:
ZITAT:
Leider kann ich mit der erneuten Ablehnung der Schadensregulierung ihrerseits nicht einverstanden sein.
Nach Aussage von Herrn XXX (Tel. XXX/XXX), Regulierungsbeauftragter der AMB Generali Gruppe, bei der Schadensbegutachtung bei mir vor Ort, wird der entstandene Schaden übernommen. Er war nur nicht sicher, ob eventuell die Erstattung des Heizungsverteiler selbst übernommen wird. Die gleiche Erfahrung machte die Buchhaltung der Firma XXX: Nach telefonischer Anfrage, wann die Rechnung von Ihnen beglichen wird, bekam die Firma XXX die Mitteilung, dass noch nicht geklärt sei, ob der Heizungsverteiler selbst erstattet wird.
Leider sind dies nur mündliche Aussagen, die ich jetzt im Nachhinein schwer beweisen kann,
aber ich konnte ja nicht ahnen, dass Sie sich weigern Ihren Teil der Vertragsbedingungen einzuhalten.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei dem beschädigten Heizungsverteiler
NICHT um ein externes Gerät wie Boiler, Armatur oder Heizkörper handelt, welches einem natürlichen Verschleiß unterliegt. Dieser Heizungsverteiler ist im Grunde nichts anderes als ein größeres Heizungsrohr mit mehreren Anschlüssen daran. Dieser war und ist im Boden eingelassen und wird unter normalen Umständen NIE ausgewechselt. In diesem Fall ist die Durchrostung wohl auf einen früheren Leitungswasserschaden zurückzuführen (welche Ihre Versicherung übrigens beglichen hat). Im Prinzip könnte man den jetzigen Schaden auch als Folgeschaden bezeichnen. Dies zu beurteilen wird wohl Sache der Anwälte und Gutachter werden.
Ich verstehe durchaus, dass Geräte, die einem gewissen Grad von Verschleiß unterliegen und von Zeit zu Zeit ersetzt werden müssen nicht zum Umfang der Versicherung zählen. Dies ist hier aber NICHT der Fall !!!
Ich möchte Sie bitten:
1.) Senden Sie mir meine Originalunterlagen, welche ich dem 1. Schreiben beigefügt habe wieder zurück.
2.) Lassen Sie mir bitte den §7 der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88) zukommen
3.) Informieren Sie sich, ob ein Heizungsverteiler tatsächlich vergleichbar mit Heizkesseln, Boilern oder Heizkörpern, und somit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
4.) Halten Sie Rücksprache mit Herrn XXX, warum er den Schaden zweifelsfrei als vertraglich abgesichert angesehen hat.
Sollte wider erwarten die Regulierung des Schadens erneut abgelehnt werden, werde ich rechtliche Schritte einleiten.
ZITAT ENDE
Daraufhin habe ich eine erneute Ablehnung des Schadens erhalten.
Nun die Frage:
Ist es rechtens, dass ein Heizungsverteiler tatsächlich vergleichbar mit Heizkesseln, Boilern oder Heizkörpern, und somit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist?
Wenn ja, dann hat sich für mich die Sache erledigt, falls nicht (wovon ich ausgehe), was soll ich tun (Habe keine Rechtschutzversicherung) ?
Wer entscheidet ob ein Heizungsverteiler ein mit Heizkesseln, Boilern oder Heizkörpern vergleichbares Teil ist?
Gibt es ein Vergleichbares Urteil oder irgendetwas, worauf ich mich bei dem nächsten Einspruch berufen kann.
Würde mich über Hilfe freuen
-- Einsatz geändert am 26.09.2006 17:42:59
Eingrenzung vom Fragesteller
26.09.2006 | 17:44
Tut mir Leid, daß der Einsatz nicht angemessen war, habe leider keinerlei Erfahrung in diesem Bereich.....