Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die richtige Berechnung wäre: Von dem Verkehrswert, den der Gutachter feststellt, ziehen Sie die Restvaluta der Darlehn ab. Von dem so ermittelten Betrag steht Ihrer Freundin die Hälfte zu.
Die Grunderwerbsteuer müssen Sie auf den hälftigen Miteigentumsanteil, den Sie jetzt erwerben, zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
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