Sehr geehrte Fragestellerin,
ich kann Ihre Bedenken gut nachvollziehen. Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Freund zusammen einen Kredit aufnehmen, haften Sie im Normalfall gesamtschuldnerisch. Das bedeutet die Bank kann sich wegen des gesamten Kredites und nicht nur wegen Ihres Anteils an Sie allein oder auch an Ihren Freund allein wenden. Im ungünstigsten Fall müssten Sie also sogar für 200.000 € Kredit haften und nicht nur für 100.000 €. Dies gilt selbstverständlich nur für den Fall, das Ihr Freund seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sie hätten in diesem Fall ein Rückgriffsrecht gegenüber Ihrem Freund, könnten von Ihm also Ersatz verlangen.
Angesichts dessen sollten Sie die beste Absicherung anstreben, die überhaupt möglich ist.
Dies wiederum ist aber leider nicht ohne die Zustimmung der Eltern Ihres Freundes möglich.
Die beste Absicherung die hier möglich ist, ist eine Eintragung ins Grundbuch. Dies könnte entweder geschehen in dem Sie als Miteigentümerin eingetragen werden oder in dem für Sie eine Grundschuld bestellt wird, die ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird.
Bevorzugen würde ich allerdings Ihre Eintragung als Miteigentümerin. Eine Grundschuld wäre im Zweifel nachrangig gegenüber Grundschulden der Bank. Bei einer (hoffentlich nie stattfindenden) Zwangsversteigerung würden also erst die Schulden gegenüber der Bank getilgt. Ihre eigene Grundschuld würde dann nur in dem Maße bedient, wie noch Geld aus der (gedachten) Zwangsversteigerung übrig ist.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, dass Ihr Freund in einem notariellen Schuldschein erklärt, Ihnen gegenüber für 100.000 € zu haften. Der Schuldschein könnte so errichtet werden, dass notfalls direkt daraus vollstreckt werden kann.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass Sie mit der Finanzierung des Hauskaufes ein beträchtliches finanzielles Risiko eingehen. Sie sollten sich daher nicht auf eine zweitrangige Absicherung einlassen. Die beste Absicherung ist nach wie vor Ihre Eintragung ins Grundbuch als Miteigentümerin. Alle anderen geschilderten Möglichkeiten sind auch denkbar, geben Ihnen aber nicht die Absicherung die ich hier für nötig halte.
Mit freundlichen Grüßen
M. Tampier
Rechtsanwalt