Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1) Eine Absicherung sollte durch einen Schuldschein und der Eintragung des Wohnrechts erfolgen um sich korrekt abzusichern. Dies sollte notariell erfolgen und die Eintragung des Wohnrechts sollte ins Grundbuch erfolgen um Rechtssicherheit zu haben.
2) Auf Grund der Staatsangehörigkeit der Mutter bestimmt sich die erbrechtliche Behandlung gem. Art. 25 (1) BGBEG
nach dänischen Recht.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht
Enderstr. 59
01277 Dresden
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Diese Antwort ist vom 03.07.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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