Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wenn das Haus verkauft worden,muss ich hier in Deutschland an das Finanzamt melden?
Sie und Ihre Schwester müssen eine Erbschaftssteuererklärung erstellen, da das Vermögen, auch wenn es im Ausland gelegen ist der Erbschaftssteuer unterfällt. Möglicherweise fällt bei einem Verkauf im Ausland noch mal Steuer an, so dass es ggfs. zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Dies sollte vor einem Verkauf noch mal geprüft werden.
2. Wenn meine Anteil vom Erbe über schreibe ich auf meine Frau wäre dies eine Lösung?
Der Anspruch aus der Erbschaft fällt im Insolvenzverfahren ganz und in der Wohlverhaltensphase zur Hälfte an die Insolvenzmasse. Eine Übertragung des Erbteils an Ihre Frau ist durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. Möglich ist aber das Erbe auszuschlagen, so dass dies dann den Nacherben, ggfs. den Kindern zufällt. Eine Erbausschlag ist hierbei nicht anfechtbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen