Sehr geehrter Ratsuchender,
die Angaben des Polizeibeamten haben sich konkret auf die Hausdurchsuchung bezogen. Ob" danach noch etwas kommt " liegt jedoch nicht im Ermessen des Beamten. Das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Der Beamte fertigt zwar einen Bericht, ob hingegen die Staatsanwaltschaft die Auffassung teilt, kann nicht beurteilt werden.
Die Dauer des Verfahrens ist nicht unüblich. Wann Sie einen Einstellungsbescheid, wenn denn ein solcher erlassen wird, erhalten, kann ebenfalls nicht beurteilt werden. Das ist immer einzelfallbezogen und richtet sich nach dem gesamten Verfahren.
Um Kenntniss über den derzeitigen des Stand Verfahrens zu erhalten, könnten Sie sich direkt an die Staatsaanwaltschaft wenden. Das Aktenzeichen ist Ihnen ja bekannt.
Ich rate Ihnen jedoch einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Nach der Akteneinsicht wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin genaue Auskunft über den Stand des Verfahrens machen können. Eine Akteneinsicht kann auch über unser Büro erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: http://WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE
E-Mail:
Hallo,
Eine meiner Fragen war ob ich in jedem Fall einen Einstellungsbescheid bekommen würde. Sie haben mir diese Frage nicht beantwortet deswegen habe ich mich selbst durch das Gesetzt gewühlt.
In 170§ StPO II steht dass ich in Kenntnis gesetzt werden muss wenn ich als Beschuldigter vernommen wurden bin. Das wurde ich aber allerdings nicht!
Wie ist dann hierzu die Lage?
Sehr geehrter Ratsuchender,
hätten Sie sie Vorschrift des § 170 Abs 2 StPO
bis zum Schluss gelesen, hätten Sie genau das lesen können, was in Ihrem Fall zutrifft.
Wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist, muss Ihnen ein Einstellungsbescheid übermittelt werden. Dieses besondere Interesse ist gerade nach einer Hausdurchsuchung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php