Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wie bekomme ich meine 30000 DM / 15000 € wieder?
Sie müssten nachweisen, dass die Zahlung geflossen ist und diese als Darlehn erfolgte. Gegebenenfalls gibt es Zeugen von Gesprächen o.ä., wonach eine Darlehnszahlung erfolgte oder es ergibt sich etwas aus dem Zweck der Überweisung, falls die Zahlung nicht bar erfolgte. Dann können Sie das Darlehn fällig stellen und zurückfordern Ohne einen Nachweis für ein Darlehn wird die Rückforderung schwierig, wenn Ihre Eltern von einer Schenkung ausgehen, da Sie in der Nachweispflicht sind. Gegebenenfalls lässt dich die Zahlung von 50.000 € oder 170.000 €um die 15.000 € noch erhöhen.
2. Sind 170.000 fair bzw angemessen?
Die Überschreibung sind 47 % des Gesamtwertes was müsste ich bereits heute erhalten?
Aufgrund dessen, dass Sie zu Lebzeiten der Eltern keinen Anspruch auf eine Zahlung haben, da die Eltern über ihr Vermögen frei verfügen können, so ist die Zahlung und Vereinbarung als angemessen zu sehen. Die Eltern könnten Ihrem Bruder auch das gesamte Grundstück überschreiben, Ihnen keine Zahlung geben und wenn die Eltern noch mind. 10 Jahre leben, haben Sie auch im Erbfall keinen Erbanspruch in Form des Pflichteilsergänzungsanspruch.
Gegebenenfalls kann in dem Vertrag vereinbart werden, dass die 170.000€ nur den Anteil des Grundstückes betrefffen und Barvermögen der anderes Vermögen dann zu ½ aufgeteilt werden und gegebenenfalls kann vereinbart werden, dass Ihr Bruder sämtliche Bestattungskosten der Eltern übernimmt. Es sollte auch geklärt sein, woher die 170.000€ kommen und das wenn nicht vorhanden, der Bruder das Haus verkaufen muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
Rückfrage vom Fragesteller
07.09.2014 | 18:40
In der Vereinbarung unterschreibe ich auch einen Verzicht auf weitere Ansprüche nach dem Ableben des letzten Elternteiles.
Schenkungen etc aus der Vergangenheit und auch sonstige Zuwendungen sind dann erledigt und mein Bruder und ich sind gleichgestellt.
Zuwendungen zu meiner Person gab es nie.
Es wurde mal angedacht das ich mit der Zahlung von 30000DM und den spateren Nutzen des Elternhauses und mein Bruder mit höheren Aufwendungen und einem sofortigem Nutzen gleichgestellt wären. Nun sind 25 Jahre vergangen und es stellte sich heraus das mein Bruder ohne Eigentümer zu sein über 125000 Euro aufnahm ( für was weiss man nicht) da die Offenlassung bei der Bank vorhanden waren.
Im Fall der nicht Zahlung hätte mein Vater mit dem Haus gehaftet.
Meine Eltern wussten davon nichts.
Mein Bruder sagte das er nichts mit den 30000DM zu tun habe und meine Eltern haben das Geld auch nicht.
Nachweisen kann ich per Unterlage der Bausparkasse das ich diese Zahlte und das Geld auf das Konto meiner Eltern ging. Reicht das dass es keine Schenkung war?
Die Restsumme der 170000 will mein Bruder auf das Gesamtanwesen aufnehmen wenn der letzte Elternteil verstorben ist.
Eine höhere Summe wird schriftlich ausgeschlossen.
Kann ich mir ein Vorkaufsrecht einräumen lassen oder im Falle eines Verkaufs durch meinen Bruder noch einen Betrag eintragen lassen der an mich in diesem Fall gezahlt werden muss?
Schon mal Danke für die gute und schnelle Antwort.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.09.2014 | 20:56
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Nachfrage darf ich wie folgt beantworten:
Der Zahlungsfluss allein reicht nicht aus um ein Darlehn nachzuweisen. Es muss noch ein weiterer Nachweis oder ein Indiz für die Vereinbarung eines Darlehns hinzukommen. Es könnte sich jedoch aus der Abrede, welche nun nicht mehr gelten soll, ein Rückforderungsanspruch ergeben. Jedoch müssten Sie im Falle des Bestreitens den Nachwes erbringen.
Sie sollten sich in jedem Fall eine Absicherung eintragen lassen, dass das Geld gezahlt wird und bei einem Verkauf ein evtl. höherer Erlös an Sie anteilig gezahlt wird. Ein Vorkaufsrecht, dann gegebenenfalls zum Preis von 170.000€, können Sie sich eintragen lassen, wenn die Eltern und der Bruder dem zustimmen.