Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Sie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung schließen, in der Sie Ihren Anteil an der Immobilie gegen Übernahme der Verbindlichkeiten auf Ihre Frau übertragen. Die Bank muss aber damit einverstanden sein, Sie aus der Schuldhaft zu entlassen.
In dieser Urkunde kann auch vereinbart werden, dass Ihre Frau auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Diese Vereinbarung darf allerdings nicht sittenwidrig sein, also Ihre Frau nicht unangemessen benachteiligen.
Auf künftigen Trennungsunterhalt (also den Unterhalt, der bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen ist) kann allerdings ebensowenig verzichtet werden wie auf zukünftigen Kindesunterhalt.
Die Details der Vereinbarung sollten Sie in einem Gespräch mit dem Notar klären, der die Beurkundung vornimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-