Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sofern Ihre Ehefrau, sprich die Mutter Ihrer Stiefkinder, ihren Nachlass nicht anders testamentarisch geregelt hat, gilt die gesetzliche Erbfolge wie folgt:
Die Kinder Ihrer Ehefrau, also Ihre Stiefkinder, erben insgesamt die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte erbt der Ehepartner, also Sie.
Somit erben Sie das Hausgrundstück zu einem Eigentumsanteil von 1/2.
Ihre Stiefkinder erben gemeinschaftlich den anderen hälftigen Eigentumsanteil des Hausgrundstücks.
Ich hoffe, Ihre Frage in Ihrem Sinne beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
18. Januar 2017
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23:21
Antwort
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