Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar: Wenn es nur um die Absicherung des eingebrachten Kapitals geht, kann eine Grundschuld zugunsten des Ehemannes eingetragen werden.
Ein kurzfristiges „Weiterwohnen" könnte über einen Mietvertrag (mit ganz geringer Miete) und einer langen Kündigungsfrist sichergestellt werden.
Bei einem lebenslangen Nutzungsrecht kann entweder ein Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen oder als Vermächtnis ausgebracht werden, alternativ auch ein Nießbrauch. Der Unterschied besteht darin, dass beim Nießbrauch der Berechtigte nicht nur selber dort wohnen, sondern auch auf eigene Rechnung die Immobilie vermieten kann.
Ein gemeinsames Nutzungsrecht aller ist zwar denkbar, möglicherweise aber problematisch, weil die erwachsenen Kinder sicher nicht unbedingt immer mit ihrem Stiefvater zusammen eine Immobilie nutzen wollen.
Die Lösung sollte mit einer testamentarischen Regelung abgestimmt werden: Es wäre zu regeln, wer Erbe wird (nur der Ehemann, nur die Kinder, alle gemeinsam?) und wie die Berechtigung der übrigen Personen durch Vermächtnisse oder durch vertragliche Regelungen (s. o.).
Sie sollten einen Notar vor Ort aufsuchen, mit dem dann abgestimmt wird, welche Lösung hier gewollt ist und wie diese insgesamt rechtssicher umgesetzt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-