Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Zunächst muss man festhalten, dass eine verbindliche Antwort nicht möglich ist, weil die Berechnung von Einkommen eines Selbstständigen sehr aufwändig und kompliziert ist. Das Job Center legt hier bestimmte Kriterien an. Bei meiner Berechnung gehe ich rein von Ihren Zahlen aus.
Der Bedarf pro Partner der Bedarfsgemeinschaft beträgt 337 €, zusammen 674 €. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung von 600 €. Diese Kosten wird das Job Center aber nicht auf Dauer in voller Höhe anerkennen.
Der Bedarf liegt also bei 1274 €. Davon sind abzuziehen die Einnahmen. Bei einem Brutto von 1600 € läge der Freibetrag bei 280 €. Es würden als Einkommen dann nur 420 €. Der Anspruch auf ALG II läge somit bei 854 €. Das setzt natürlich voraus, dass der Partner kein Vermögen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt