Sehr geehrter Fragesteller,
Sie brauchen keinen Schadensersatz zu leisten, da ich davon ausgehe, dass Ihr Angebot sich nicht speziell auf Zollgebühren erstreckte, sondern der reine Kaufpreis. Ich gehe auch davon aus, dass Sie konkrete Versandkosten nach Ägypten nicht speziell angeboten hatten, insbesondere keine Pauschale vereinbart haben.
Insofern oblag es dem Käufer hierbei für die Dokumente zu sorgen und die Verzollung zu bezahlen. Ich sehe bei Ihnen keine Verpflichtung, für die Mehrkosten aufzukommen, da Sie diese zu keiner Zeit ausgeschlossen hatten und diese auch nicht verschuldet haben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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