Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Nein,erstens sind 66 qm für vier Personen zu klein, zweitens sind familiäre Differenzen ( Rausschmiss)geeignet, einen Umzug erforderlich zu machen.
2. Das JobCenter muss zu einem Umzug zustimmen und die Übernahme der Umzugs - und Mietkosten zusichern, wenn der Umzug erforderlich ist, und die Unterkunft angemessen ist. Eine Mietkaution ist darlehensweise zu übernehmen.
3. Bis 50 qm stehen Ihnen zu. 4,90 € pro qm darf die Wohnung kosten, also maximal 245,00 €. Die Wohnung ist damit von der Kaltmiete her nicht angemessen.
4. Nein. Sie müssen in jedem Fall die Zusicherung des JobCenter vorher haben. Diese ist bei Weigerung ggf. per Eilverfahren vorm Sozialgericht zu erstreiten.
5. Nein, s.o..
Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet. Die Unterkunftskosten sind richten sich bei Ihnen nach den Richtlinien von Unna. Diese haben im Internet den Stand April 2006. Es kann sein, dass diese zwischenzeitlich angepasst worden sind. Lassen Sie sich die Höchstgrenzen vom JobCenter aushändigen. Eventuell ergibt sich dann was anderes.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 22.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Patrick Inhestern
Köbelinger Str.1
30159 Hannover
Tel: 0511 330893 80
Web: http://www.pi-kanzlei.de
E-Mail: