Hartz4, Erbe, Eu- Rentenverfahren, Krankengeld
05.05.2018 16:04 |
Preis: 48,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Guten Tag,
der Sachverhalt schildert sich wie folgt:
49- jähriger ist Bezieher von ALG2, nachdem er aufgrund von chronischer Anfallserkrankung, welche sich permanent verschlechtert, arbeitsunfähig wurde. Nach Bezug von ALG1, wurde im Februar 2016 eine Reha in Anspruch und danach Überprüfung zur Möglichkeit einer Umschulung beim BBW in Anspruch genommen. An die Reha anschließend, wurde noch 16 Wochen Krankengeld gezahlt, danach die Zahlung eingestellt, nachdem der medizinische Dienst (ausschließlich nach Sichtung der Aktenlage!!) zum Ergebnis kam, dass der Bezieher des Geldes wieder arbeitsfähig sei.
{Problem: Die chronische Erkrankung ist eine seltene unheilbare neurologische Anfallserkrankung und der Betreffende landete aufgrund anderer Erkrankungen in einer orthopädischen Reha. Diese schrieb natürlich im Abschlussbericht über die neurologische Erkrankung, diese habe sich signifikant verbessert (medizinisch unmöglich)}
Da aufgrund einer Verschlechterung des Zustandes letztendlich keine Umschulung angetreten werden konnte, beantragte der Betreffende ALG2, welches er dann auch bezog. Nach knapp 6 Monaten wurde klar, dass nur eine Beantragung der EU- Rente in Frage kam.
Inzwischen begann auch eine Diagnostik aufgrund des dringenden Verdachtes auf eine Störung aus dem Autismus- Spektrums.
Plötzlich verstirbt der Vater, der Betreffende ist mit seinen Geschwistern von der Großmutter als Nacherbe eingesetzt, der Vater war nicht befreiter Vorhabe. Erbmasse: Haus mit Grundstück.
Seit dem 19.2. 18 liegt wieder eine dauerhafte Krankmeldung (Atteste sind jeweils bei der Krankenkasse und dem Jobcenter nahtlos vorliegend)vor, inzwischen ist eine Schwerbehinderung von 70 Grad mit den Merkzeichen G und B vom Versorgungsamt bescheinigt worden.
Der EU- Rentenantrag befindet sich nach erster Absage im Widerspruch, das Erbe von ca. 45 000€ ist nächste Woche auf dem Konto, die Erbschaftsannahme wurde zuvor dem Amt jedoch nicht mitgeteilt.
Nun kündigte der Bezieher des ALG2 mit sofortiger Wirkung den Bezug des Geldes, da er ja demnächst auf das Erbe zugreifen kann.
Frage: Die Krankenkasse (er ist dauerhaft ohne Unterbrechungen bei dieser seit Jahren versichert) zahlte aufgrund des Hartz4 natürlich KEIN Krankengeld.
Der max. Anspruch auf Zahlung war mit den 16 Wochen aber ja noch nicht erfüllt.
Die Krankmeldung liegt unterbrechenslos seit Februar vor, EU- Rentenverfahren läuft immer noch...
Wer zahlt nun, wenn Hartz 4 wegfällt?
Mit dem Erbe werden nun erstmal Schulden gezahlt, der Erwerb einer eigengenutzten Immobilie kommt aufgrund der dann noch übriggebliebenen 30 000 € nicht in Frage, da dies zu wenig wäre und auch kein Kredit gegeben werden würden, da er seit 2008 eine negative Schufa hat (demnächst sind dann aber alle Zahlungen geleistet).
Mich interessiert vor allem, ob nun wieder die KK mit Krankengeld am Zug ist, vor allem, da ja bereits EU- Rente beantragt ist und/ oder w Elche Möglichkeiten es gibt, damit möglichst wenig von dem Erbe verbraucht wird, da eine weiterer Zahlungseingang jemals in dieser Höhe unwahrscheinlich ist.
Was man hätte ZUVOR machen können, ist unerheblich und würde den Betreffenden aufgrund seiner Wahrnehmung nur verunsichern.
Ich schreibe dies nur im Auftrag.
Vielen vielen Dank im Voraus