Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Es ist sehr fraglich, ob Sie die Gebühren wie berechnet, bezahlen müssen.
Ihren Mobilfunkanbieter treffen mehre Pflichten, gegen welche dieser verstoßen hat. So muss jeder Telefonanbieter seine Kunden vor Schäden schützen. Hierzu gibt es reichlich Rechtsprechung aus der letzten Zeit, welche Ihre Position stützen.
So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil, entschieden, dass der Mobilfunkanbieter gegenüber dem Verbraucher eine vertragliche Nebenpflichtverletzung begeht, wenn er den Vertragspartner nicht vor Schäden bewahrt, etwa dadurch, dass die Tarife gedeckelt seien und nicht erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greift. Bei Ihrem Tarif hat ja anscheinend überhaupt keine Deckelung eingegriffen, was per se nicht rechtens ist.
Das Landgericht Kleve hat z.B. in einem Fall von ausländischen Gebühren ausführlich begründet, dass eine solch hohe Summe nicht gezahlt werden muss.
Das Landgerichts Arnsberg geht sogar davon aus, dass allein der Einzelverbindungsnachweis nicht ausreichend war, um die Gebühren zu beweisen, da diese die in Rede stehenden Datenverbindung nicht genau aufgeschlüsselt werden.
Aus Ihrer Anfrage ergibt sich, dass Ihr Telefonanbieter weder eine Sicherheitssperre eingebaut, noch Sie darüber hinreichend informiert hat, welche Kosten auf Sie zukommen können. Daher kann hier zumindest eine nicht unerhebliche Reduzierung der Kosten erreicht werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, etwa zur um BASE anzuschreiben, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerth,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie hilft mir auf jeden Fall, die Lage besser einzuschätzen.
Interessant auch, das Sie das Thema Deckelung erwähnen, ich hatte früher schonmal und heute wieder bei Base angefragt, ob es nicht möglich sei, ein monatliches Limit zu vereinbaren, worauf man mir die Auskunft gab, das wäre bei Base nicht möglich! Wie Sie es schildern, wäre das dann ja rechtswidrig?
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
die fehlende Deckelung ist nicht rechtswidrig, führt aber dazu, dass sich der telefonanbieter dieses jetzt wird vorhalten lassen müssen.
Der Telefonanbieter muss jetzt erklären, wie er den Schaden von seinen Kunden abweden will, wenn er keine Deckelung, die zumindest bei anderen Anbietern üblich ist, anbietet.
Hierauf werden die Damen und Herren eine Antwort finden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht