Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wer ist im Recht?Muß ich zahlen,obwohl die Dusche durch die herausgebrochene Fliese unbrauchbar ist und die Firma diesen verursachten Schaden nicht beseitigte?
Oder habe ich Zurückbehaltungsrecht ?
Wenn die Firma den Schaden verursacht hat, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und können mit der gestellten Rechnung Aufrechnung erklären, in Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung. D.h. wenn die Schadensbeseitigung unter dem Rechnungspreis liegt müssen Sie die Differenz zahlen. Übernimmt eine Versicherung die Kosten, so sind diese dann an die Firma zurückzuzahlen.
Ist "pauschal"in Ordnung,wenngleich bei der Rechnung 3 Stunden Arbeitszeit angegeben waren,tatsächlich aber nur 1,5 Stunden "gearbeitet"wurden?
Entweder pauschal oder Stundenabrechnung, je nach dem was vereinbart wurde. Wenn kein Preis vereinbart wurde und die Firma drei Stunden abgerechnet und nur 1,5 Stunden da war, dann ist die Rechnung entsprechend zu kürzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)