Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst gehe ich davon aus, dass deutsches Recht Anwendung findet, da ich in den Kontaktdaten einen ausländischen Ort sehe. Dies vorausgesetzt teile ich mit, dass eine Schadenersatzforderung des helfenden Nachbarn ein Verschulden der Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch der Hausverwaltung im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzt. Wenn sich also an dem Altpapiercontainer eine scharfe Stelle befindet und sich der Nachbar zum Beispiel schneidet, dürfte eine Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegeben sein, wenn die die scharfe Stelle für die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. den Hausverwalter erkennbar war. Bricht während des Transportes des Altpapiercontainers ein Stück ab und der Nachbar verletzt sich so, dürfte eine Haftung sehr viel schwerer zu begründen sein. Es müsste dann schon erkennbar gewesen sein, dass der Container erneuerungsbedürftig war.
Kommt der Nachbar ohne einen derartigen Vorwur von Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu schaden etwa weil er eine ungünstige Bewegung macht und zum Beispiel einen Hexenschuss erleidet, besteht eine Haftung nicht. Ebenso wenig könnte auch ein Angestellter einen Arbeitgeber in Regress nehmen, wenn er anlässlich der Arbeit ohne einen entsprechenden Vorwurf an den Arbeitgeber einen Unfall erleidet, zum Beispiel indem er mit dem Knöchel umknickt o. ä.
Es könnte bei der gesetzlichen Unfallversicherung gefragt werden, ob dort noch ein zusätzlicher Versicherungsschutz im Rahmen einer Art ehrenamtlichen Tätigkeit besteht. Dies wäre dann ein zusätzlicher Versicherungsschutz neben der Krankenversicherung, über die der Nachbar sicher verfügt. Alternativ könnte man auch bei der Haftpflichtversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft anfragen, ob diese auch derartige Schadensfälle abdeckt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen