Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es ist möglich das Haftungsrisiko über Klauseln in den AGB zu beschränken. Ein kompletter Haftungsausschluss wäre rechtlich unzulässig, da man die Haftung für bestimmte Fälle nicht ausschließen kann (z.B. grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz).
Vermögensverluste kann man ausschließen, muss aber sehr genau darauf achten, dass die Formulierung korrekt ist. Ich kann Ihnen bei der Formulierung gegen Aufpreis entsprechend behilflich sein.
In Ihrer Branche sollten Sie zudem darauf achten, dass Sie nicht in den Bereich der genehmigungspflichtigen Anlagenberatung kommen. Die BaFin und Bundesbank kontrollieren dies mittlerweile auch bei Online-Anbietern mittlerweile deutlich strenger. Sie dürfen keinesfalls individuelle Tipps geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt