Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich werden alle Schenkungen der vergangenen 10 Jahre berücksichtigt. D.h. auch solche Schenkungen, die durch eine Abweichung von tatsächlicher Miete und ortsüblicher Miete entstanden sind.
Da es sich in Ihrem Falle jedoch um Familienangehörige ist zu prüfen, ob es sich bei der verminderten Miete um Schenkungen handelt, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wurde; 2330 BGB.
Eine solche sittliche Pflicht könnte sich beispielsweise daraus ergeben, dass Ihre Nichte Ihre Eltern gepflegt oder anderweitig unterstützt hat. Dabei handelt es sich aber immer um eine Entscheidung des Einzelfalls und kann daher nicht pauschal beurteilt werden.
Hinsichtlich der Nebenkosten kann jedoch grundsätzlich nicht von einer Schenkung ausgegangen werden, da das gesetzliche Leitbild die Übernahme der Nebenkosten durch den Vermieter vorsieht und nur durch vertragliche Vereinbarung eine Übernahme durch den Mieter vereinbart werden kann.
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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