Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Es ist zunächst richtig, dass es für die Frage der Auftragserteilung nicht auf die Eigentumsverhältnisse des Hauses ankommt. Auch die übliche Vollmacht, die der Sachverständige regelmäßig benötigt, stellt keine förmliche Auftragserteilung dar.
Ihre Einwilligung 1 1/2 h zu zahlen, ist nicht bindend, weil Sie im Irrtum über das von Ihren Eltern unterschriebene Dokument waren.
Allerdings haben Sie den Gutachter bestellt und damit zumindest einen Zeitaufwand verursacht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei Inanspruchnahme besonders qualifizierter Dienstleistungen, der Kunde nicht davon ausgehen kann, dass die Tätigkeit umsonst erfolgt. Sie müssen also den Aufwand vergüten, der zwingend erforderlich war um die Kosten des Gutachtens abschätzen zu können. Dazu gehört sicherlich auch das Fertigen von Fotos und die Ansicht aller Räume. 2 Stunden inkl. der Zeit im Büro halte ich für unangemessen als reine Vorbereitungshandlung. Einen eigentlichen Auftrag hat es tatsächlich nicht gegeben. Es sollte binnen einer halben Stunde sicher möglich sein den Aufwand eines Gutachtens abzuschätzen. Im Streitfall müsste der Sachverständige die Auftragserteilung beweisen, allein die Vollmacht wäre hierfür nicht ausreichend.
Sie sollten also versuchen mit dem Gutachter überein zu kommen, dass nur die Mindestzeit vergütet wird.
Diese Antwort ist vom 16.04.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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