Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Zunächst einmal ist eine vollständige Gütertrennung auch im Todesfall nicht sinnvoll, da dadurch steuerrechtliche Nachteile entstehen. Weiterhin ist natürlich auch in Ihrem Interesse eine ehevertragliche Lösung sicherlich sinnvoll. Ich kann Sie aber beruhigen. Es gibt keine Mithaftung der Ehefrau im Außenverhältnis für geschäftliche Schulden. Soweit natürlich private Verbindlichkeiten bereits bestehen, kann auch eine Freizeichnung nach außen nicht erfolgen. Auch soweit der Pflichtteil schlichtweg verschwindet, gibt es keinen Schutz. Es bietet sich aber dennoch an, dass Sie insgesamt eine weiterführende, vermögensrechtliche Beratung durch den Anwalt Ihres Vertrauens suchen. Dies kann das hiesige Forum nicht ersetzen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de