Sehr geehrter Fragesteller,
gerne würde ich Ihre Frage beantworten, aber ich habe den Sachverhalt noch nicht vollständig erfasst. Sie starten mit Ihrer Frau in einer Zugewinngemeinschaft und übertragen ihr das Hausgrundstück. Nun wollen Sie eventuell eine Gütergemeinschaft mit ihr vereinbaren?
Inwiefern spielt dabei die Schwester eine Rolle und wessen Schwester ist es?
Das Grundstück Ihrer Frau hat im Laufe der Jahre eine enorme Wertsteigerung erfahren, und zwar durch die allgemeine Wertsteigerung aber auch durch Anbauten, die Sie im Laufe der Jahre durchgeführt haben, richtig?
Dann kann durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft in der Tat Schenkungssteuer anfallen, denn bei der Gütergemeinschaft wird das Hausgrundstück ja gemeinsames Vermögen von Ihnen beiden, es fällt Ihnen also der hälftige Grundstückswert zu.
Soll der Notar noch etwas anderes für Sie regeln, außer den güterrechtlichen Vertrag aufzusetzen?
Wenn Sie mir die Fragen beantworten mögen, kann ich Sie wesentlich genauer beraten, deshalb warte ich noch Ihre Antwort ab.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 19.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
zur Richtigstellung des Sachverhalts und besseren Überblicks.
1. Ich Ehemann, habe meine Ehefrau 1982 geheiratet, mit gesetzl. Zugewinn.
Wir gingen beide (1982 bis 1983) ohne Vermögen in die Ehe.
2. Hausübergabe 1983 von den Eltern der Ehefrau als Alleineigentum.
3. Es ist die Schwester meiner Ehefrau.
4. In meinem ersten Schreiben wollte ich nur zum Ausdruck bringen,
das ich 36 Jahre im Zugewinn sämtliche Zahlungen, von der Hausübergabe 1983
bis zur Altbausanierung (1983 bis 2019 Bauteil 1) und Neubau ( 1995 bis 2019 Bauteil 2) als Alleinverdiener finanziert und bezahlt habe.
5. Meine Hauptfrage:
Durch was oder wie lässt sich die Schenkungssteuer, ausgelöst durch Gütergemeinschaft (Ehebedingte Zuwendung) im Jahr 2019 ableiten.
von der
a. Hausübergabe Jahr 1983 mit einem Verkehrswert von 100.000 DM, bis
zum Jahr 2019 und geschätzten 114.911 Euro Einheits-Grundstückswert.
b. Hausübergabe Jahr 1983 mit einem Verkehrswert von 100.000 DM, bis
zum Jahr 2019 und geschätzten 700.000 Euro Verkaufswert.
c. Hausübergabe Jahr 1983 mit einem Verkehrswert von 100.000 DM, bis
Jahr 2019 und geschätzten 1000.000 Euro Versicherungswert .
Durch was oder wie werden die Notariatsgebühren berechnet, a. b. oder c.
Falls sich aus ihrer Sicht irgendwelche Steuerzahlungen ergeben, und
mein Zugewinn der letzten 36 Jahre in keiner Weise berücksichtigt wird
muss ich mein Vorhaben abbrechen und neu überdenken.
Meiner Frau und mir geht es nur darum, dass wir über die Freibeträge
das gesamte Vermögen später auf eine unserer Töchter übertragen können.
nochmals besten Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich darf vorläufig abwarten, ob Sie mein Angebot annehmen und es wäre sehr nett, wenn Sie sich baldmöglichst entscheiden können, da ich mich sonst anderen Aufträgen zuwenden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin