Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Frage, ob Schönheitsreparaturen von Ihnen zu leisten sind, hängt maßgeblich vom Mietvertrag ab, ob sich darin unwirksame Klauseln befinden, also zum Beispiel die Pflicht zur Endrenovierung, unabhängig des Zustandes oder aber mit starren Renovierungsfristen.
Wenn diese Klauseln allerdings wirksam sein sollten, besteht die Renovierungspflicht unabhängig des früheren Zustandes der Mietsache.
Sie sollten allerdings darauf achten, dass Ihnen keine Schäden an der Mietsache angelastet werden, die Sie nicht verursacht haben (unabhängig von bloßen Abnutzungen).
Wenn Sie mir auszugsweise den Mietvertrag zusenden, könnte ich auch noch einmal wegen der Klauseln drüber schauen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Salzwedel, Rechtsanwalt