Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn die Stadt kaufen will, ist der Kaufpreis Verhandlungssache. Dann können Sie beliebig viel fordern, allerdings ist dann auch die Frage, wieviel die Stadt bezahlen will. Allerdings kann die Stadt auch enteignen, was aber länger dauert. Bei der Enteignung würde die Stadt den Marktpreis zahlen müssen.
Angemessen ist der Marktpreis, wobei der wiederum von den Fortschritten der Erschließungsplänen abhängt. Die Radiomeldung ist da eher unwichtig, entscheidend sind die konkreten Pläne im Rathaus.
Um hier Fehler/Mißverständnisse und voreilige Schritte auszuschließen, empfehle ich die Einschaltung eines örtlichen Anwalts.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt