Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es zwar möglich, dass die beiden anderen Eigentümer lediglich ihre Anteile verkaufen. In der Praxis sind solche Miteigentumsanteile aber kaum veräußerbar, weil der Erwerber bei allen Entscheidungen auf die Mitwirkung der anderen Eigentümer angewiesen wäre. Sie können versuchen, die beiden anderen Anteile zu erwerben oder einen Anteil zu erwerben und den anderen Miteigentümer davon zu überzeugen, das er seinen Anteil behält. Wenn eine gütliche Einigung scheitert, können die beiden anderen die sogenannte Teilungsversteigerung betreiben. Das bedeutet, dass die Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwertet wird. Sie können dabei selbstverständlich mitbieten.
Im Rahmen der Zwangsversteigerung würde das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben. Bei einer privaten Einigung können Sie sich mit den anderen auf einen Kaufpreis verständigen. Ggf. müssten Sie auch hier darüber nachdenken, ein Gutachten erstellen zu lassen, wenn sehr unterschiedliche Preisvorstellungen vorliegen. Die IHK oder der Gutachterausschuss des Katasteramtes können Ihnen geeignete Sachverständige nennen. Bei einer Veräußerung können Sie über einen Makler versuchen, den erzielbaren Preis zu ermitteln oder selber inserieren.
Wenn die Wohnungen in sich abgeschlossen sind, ist grundsätzlich die Umwandlung in Eigentumswohnungen und eine Übertragung dahingehend, dass jeder von Ihnen eine oder mehrere Wohnungen zu Alleineigentum erhält, möglich. Dies erfordert zunächst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Gemeinde. Dann müsste die Begründung von Wohneigentum vereinbart und eine Teilungserklärung notariell beurkundet werden. Schließlich werden die Wohnungen jeweils auf eine Person übertragen.
Die Kosten lassen sich anhand Ihrer Angaben nicht zuverlässig schätzen. Sie sollten mit den anderen Miteigentümern abklären, ob die Aufteilung in Wohnungseigentum überhaupt in Frage kommt. Wenn das der Fall ist, wenden Sie sich an einen Notar vor Ort. Dieser wird für die Abwicklung ohnehin gebraucht und kann mit Ihnen und den anderen sowohl die weitere Vorgehensweise als auch die Kosten erörtern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-