Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Bei der durch Sie gezahlten Grundsteuer 2013 handelt es sich um eine Insolvenzforderung gegen die vormalige Eigentümerin, die zur Insolvenztabelle festgestellt wurde. Diese Forderung war zu Beginn des Jahres 2013 fällig, wobei Sie als Erwerberin der Immobilie für die Zahlung der Grundsteuer haften.
2. Das aktuelle Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist erst jetzt fällig geworden und damit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
3. Sie erhalten hieraus keine aufrechenbare Forderung nach §§ 94, 95 InsO, da die jeweiligen Fälligkeiten der Forderung auseinanderfallen. So war der Erstattungsanspruch gegen Ihre jetzige Mieterin in 2013 und damit vor Eröffnung des Insolvenzverfahren fällig. Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung war hingegen erst nach Eröffnung in 2015 fällig.
4. Soweit der Mietvertrag dies vorsieht können Sie allenfalls die anteilige Grundsteuer für die Monate Oktober bis Dezember 2013 im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 abrechnen.
5. Im Ergebnis müssen Sie das Guthaben an den Insolvenzverwalter abführen, erhalten aber unter Berücksichtigung der Kosten des Verfahrens, anteilig eine Erstattung aus der Insolvenzquote zurück.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen