Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Hier kann ich SIe beruhigen: Sie müssen die zu Recht erhaltene Grundsicherung nicht zurückbezahlen. Die Schenkung wird nicht im Hinblick auf in der Vergangenheit geleistete Zahlungen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt