Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihr Mann Alleineigentümer ist, haftet er für die Grundschuld, Sie nicht. Sie brauchen daher nicht „aus der Grundschuld rauszukommen". Sie haften (nur) für Darlehen und zwar neben Ihrem Mann als Gesamtschuldner. Aus dem Darlehensvertrag kann man nur dann rauskommen, wenn eine krasse finanzielle Überforderung, die beim Vertragsabschluss für die Bank erkennbar war, vorlag. Ihrer Schilderung kann ich diese jedoch nicht entnehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 10.12.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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