Sehr geehrter Ratsuchender,
zwar kann der deutsche Notar es "in die Wege leiten" in Form der Beginnens, aber nicht bis zur Eintragung zum Ende bringen.
Der deutsche Notar kann es also nur vorbereiten; Sie werden dann zusätzlich aber einen Notar in Österreich benötigen, denn der österreichische Notar hat die Abwicklungen im sogenannten Außerstreitverfahren, also auch Grundbuchsverfahren vorzunehmen.
Dann wird sich natürlich die Frage stellen, ob die "Vorabeinschaltung" eines deutschen Notars wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn Sie zusätzlich den österreichischen Notar benotigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg