Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung und beantworte diese wie folgt:
1.Würde die Grunderwersteuer entfallen wenn mein Bruder sein Anteil den Eltern zurückschenken würde und gleichzeitig ich diesen Anteil von den ELtern per Schenkung übertragen bekommen hätte? Bzw. ist nachträlich so was möglich?
Im Falle der Rückschenkung durch Ihren Bruder ist zunächst zu erwähnen, dass diesbzgl. bereits eine Schenkungssteuer entstehen würde, und zwar in Höhe von 150 TEUR abzgl. Freibetrag von 51.200 EUR = 98.800 EUR , zu multiplizieren mit dem Steuersatz von 11% = 10.868 EUR
Die sodann erfolgende Schenkung Ihrer Eltern an Sie wäre ebenfalls schenkungssteuerauslösend, da der Gesamtwert beider Schenkungen über Ihrem Freibetrag von 205 TEUR liegt.
Da der Anteilskauf von Ihrem Bruder demgegenüber „nur“ bei 3,5% * 150 TEUR = 5.250 EUR liegt, ist eine Rückschenkung Ihres Bruders an Ihre Eltern und sodann Weiterschenkung an Sie nicht zu empfehlen. Nachträglich wäre dies ohnehin nicht möglich, da der rechtswirksame Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Bruder bereits mit notarieller Beurkundung zustande gekommen ist und bereits die Grunderwerbsteuer auslöst.
2.Ist die Grunderwerbssteuer mit der Eigenheimzulage verrechenbar?
Ja, dies ist leider der Fall, da das Finanzamt jedwede Ansprüche aus sämtlichen Steuerarten verrechnen/aufrechnen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte sowie die Durchführung einer konkreten Steuerberechnung nach Bekanntgabe der noch offenen Daten gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Diese Antwort ist vom 15.06.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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